Ich brauche eine Übersetzung, wie gehe ich vor?
Was kostet eine Übersetzung?
Die meisten Privatkunden benötigen eine beglaubigte Übersetzung von Standarddokumenten wie Geburtsurkunden oder Zeugnisse. Hier gelten die günstigen Festpreise.
Andere Fachübersetzungen werden nach Normzeilen berechnet. Der Preis richtet sich dann nach der Anzahl der Normzeilen der fertig gestellten Übersetzung, sowie nach deren Schwierigkeitsgrad, Dringlichkeit und zusätzlichen Leistungen, wie z.B. nach Layout oder der besonderen grafischen Gestaltung.
Was ist eine Normzeile?
Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen (d.h. Zeichen und Leerzeichen). Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache.
Was kostet eine Normzeile?
Richtpreise für eine Normzeile betragen 0,80 € bis 1,25 €.
Wie bezahle ich die Übersetzung?
Wie hoch sind die Versandkosten?
Die Urkunden werden ausschließlich per Einschreiben mit Rückantwortschein verschickt.
Die Versandkostenpauschale für ein DIN A4 Umschlag, bis 500 g beträgt zur Zeit 5,50 €.
Ist es eine beglaubigte Übersetzung?
Ja. Auf Wunsch wird eine von mir angefertigte Übersetzung von mir persönlich ohne Aufpreis beglaubigt. Es erfolgt keine Vergabe der Unterlagen an Dritte.
Was kostet eine Beglaubigung?
Eine Übersetzung, die Sie von mir erhalten, wird von mir persönlich automatisch beglaubigt.
Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten für die Beglaubigung.
Wird die Beglaubigung bei den Ämtern und Behörden anerkannt?
Ja. Eine von mir als ermächtigte Übersetzerin beglaubigte Übersetzung wird bei allen deutschen und den meisten polnischen Ämtern und Behörden anerkannt.
Ich habe eine sehr eilige Übersetzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie mich telefonisch von 8.00 bis 22.00 Uhr.
Wie schnell erhalte ich eine Übersetzung?
Standardurkunden wie Geburtsurkunden oder Zeugnisse werden in der Regel noch am selben Tag übersetzt. Bei umfangreichen Texten wird ein fester Abgabetermin vereinbart.
Wie erkenne ich, dass ein Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf?
Nur ein von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts ermächtigter Übersetzer hat das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Lassen Sie Sich die Bescheinigung vorlegen.